Datenverarbeitung in Drittländern: Sofern wir Daten in ein Drittland (d. h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) übermitteln oder dies im Rahmen der Nutzung von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen geschieht (was erkennbar wird anhand der Postadresse des jeweiligen Anbieters oder wenn in der Datenschutzerklärung ausdrücklich auf den Datentransfer in Drittländer hingewiesen wird), erfolgt dies stets im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Für Datenübermittlungen in die USA stützen wir uns vorrangig auf das Data Privacy Framework (DPF), welches durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023 als sicherer Rechtsrahmen anerkannt wurde. Zusätzlich haben wir mit den jeweiligen Anbietern Standardvertragsklauseln abgeschlossen, die den Vorgaben der EU-Kommission entsprechen und vertragliche Verpflichtungen zum Schutz Ihrer Daten festlegen.
Diese zweifache Absicherung gewährleistet einen umfassenden Schutz Ihrer Daten: Das DPF bildet die primäre Schutzebene, während die Standardvertragsklauseln als zusätzliche Sicherheit dienen. Sollten sich Änderungen im Rahmen des DPF ergeben, greifen die Standardvertragsklauseln als zuverlässige Rückfalloption ein. So stellen wir sicher, dass Ihre Daten auch bei etwaigen politischen oder rechtlichen Veränderungen stets angemessen geschützt bleiben.
Bei den einzelnen Diensteanbietern informieren wir Sie darüber, ob sie nach dem DPF zertifiziert sind und ob Standardvertragsklauseln vorliegen. Weitere Informationen zum DPF und eine Liste der zertifizierten Unternehmen finden Sie auf der Website des US-Handelsministeriums unter https://www.dataprivacyframework.gov/ (in englischer Sprache).
Für Datenübermittlungen in andere Drittländer gelten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere Standardvertragsklauseln, ausdrückliche Einwilligungen oder gesetzlich erforderliche Übermittlungen. Informationen zu Drittlandtransfers und geltenden Angemessenheitsbeschlüssen können Sie dem Informationsangebot der EU-Kommission entnehmen: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_en?prefLang=de.
Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland: Gemäß dem Schweizer DSG geben wir personenbezogene Daten nur dann ins Ausland bekannt, wenn ein angemessener Schutz der betroffenen Personen gewährleistet ist (Art. 16 Schweizer DSG). Sofern der Bundesrat keinen angemessenen Schutz festgestellt hat (Liste: https://www.bj.admin.ch/de/schweizerische-anerkennung-von-staaten-die-einen-angemessenen-datenschutz-gewaehrleisten), ergreifen wir alternative Sicherheitsmaßnahmen.
Für Datenübermittlungen in die USA stützen wir uns vorrangig auf das Data Privacy Framework (DPF), welches durch einen Angemessenheitsbeschluss der Schweiz vom 15. September 2024 als sicherer Rechtsrahmen anerkannt wurde. Zusätzlich haben wir mit den jeweiligen Anbietern Standarddatenschutzklauseln abgeschlossen, die von der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) genehmigt wurden und vertragliche Verpflichtungen zum Schutz Ihrer Daten festlegen.
Diese zweifache Absicherung gewährleistet einen umfassenden Schutz Ihrer Daten: Das DPF bildet die primäre Schutzebene, während die Standarddatenschutzklauseln als zusätzliche Sicherheit dienen. Sollten sich Änderungen im Rahmen des DPF ergeben, greifen die Standarddatenschutzklauseln als zuverlässige Rückfalloption ein. So stellen wir sicher, dass Ihre Daten auch bei etwaigen politischen oder rechtlichen Veränderungen stets angemessen geschützt bleiben.
Bei den einzelnen Diensteanbietern informieren wir Sie darüber, ob sie nach dem DPF zertifiziert sind und ob Standarddatenschutzklauseln vorliegen. Die Liste der zertifizierten Unternehmen sowie weitere Informationen zum DPF finden Sie auf der Website des US-Handelsministeriums unter https://www.dataprivacyframework.gov/ (in englischer Sprache).
Für Datenübermittlungen in andere Drittländer gelten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich internationaler Verträge, spezifischer Garantien, von der EDÖB genehmigter Standarddatenschutzklauseln oder von der EDÖB oder einer zuständigen Datenschutzbehörde eines anderen Landes vorab anerkannter unternehmensinterner Datenschutzvorschriften.